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Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Oelsnitz

Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden in Oelnsitz nur noch die Klassen 5 bis 9 beziehungsweise H10 unterrichtet. Die Klassen 1 bis 4 sind im Schulteil in Markneukirchen untergebracht.

Stunden- und Pausenzeiten im Schulteil Oelsnitz

Stundenzeiten

1. Stunde  7:35 Uhr -  8:20 Uhr

2. Stunde  8:30 Uhr -  9:15 Uhr

3. Stunde  9:30 Uhr - 10:15 Uhr

4. Stunde 10:20 Uhr - 11:05 Uhr

5. Stunde 11:30 Uhr - 12:15 Uhr

6. Stunde 12:20 Uhr - 13:05 Uhr

7. Stunde 13:15 Uhr - 14:00 Uhr

Pausenzeiten

1. Pause  8:20 Uhr -  8:30 Uhr

2. Pause  9:15 Uhr -  9:30 Uhr Frühstückspause

3. Pause 10:15 Uhr - 10:20 Uhr

4. Pause 11:05 Uhr - 11:30 Uhr Mittagspause/Hofpause

5. Pause 12:15 Uhr - 12:20 Uhr

6. Pause 13:05 Uhr - 13:15 Uhr Essenspause

Hausordnung Schulteil mit dem Förderschwerpunkt Lernen Oelsnitz

Dieses „schuleigene“ Gesetz soll dem Einzelnen als Orientierungshilfe und Richtschnur für sein Verhalten in dieser Gemeinschaft dienen.

In unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen. Dabei verhalten sich alle höflich und tolerant. Gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme sind Voraussetzung für eine störungsfreie Zusammenarbeit.

Grundregeln

  • Niemand darf einem Anderem körperlichen oder seelischen Schaden zufügen. Auch verbale Beleidigungen sind nicht erlaubt.
  • Es ist erforderlich, dass alle pünktlich anfangen und aufhören. Das Schulgebäude ist ab 7.15 Uhr geöffnet.
  • Mit dem Schuleigentum ist sorgfältig umzugehen. Bei mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung ist der Schaden zu beheben bzw. die Reparatur vom Verursacher zu bezahlen.
  • Die Räume, in denen gearbeitet wurde, werden so verlassen, dass die Nächsten nicht erst aufräumen müssen.
  • Auf dem Weg zur Schule und auf den Unterrichtsgängen wird sich so verhalten, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.
  • Das Rauchen, der Konsum von Alkohol und der Umgang mit Drogen sind grundsätzlich verboten. Der Besitz, der Konsum und die Weitergabe von Cannabis sind nicht gestattet. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art ist strengstens untersagt.
  • Bei Feuer- und Katastrophenalarm wird das Gebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen in Klassen bzw. Gruppen verlassen.

Über diese Grundregeln hinaus, mit denen sich schon viele wichtige Fragen lösen, sind einige Einzelregelungen nötig.

 1. Unterricht      

  • Unterricht ist Pflicht eines jeden Schülers und darf nicht verweigert werden. Dabei ist auf den Lehrer zu hören und dieser mit Respekt zu behandeln.
  • Zum Beginn/ Vorklingeln der jeweiligen Unterrichtsstunde befinden sich die Schüler in den Klassenzimmern                                                                                                  
  • Jeder ist verpflichtet, das notwendige Arbeitsmaterial mitzubringen.
  • Am Arbeitsplatz liegt nur das benötigte Material für die jeweilige Stunde. 
  • Für die Benutzung der Fachräume sowie der Sportstätten gelten zusätzliche Vorschriften, die dort jeweils bekannt gegeben werden.                                  
  • Der Wechsel in die Fachunterrichtsräume erfolgt zu Stundenbeginn gemeinsam mit dem Fachlehrer.

2. Sicherheit

  • In unterrichtsfreien Zeiten dürfen Schüler ab Klassenstufe 8 das Schulgelände nach Rücksprache mit einem Lehrer (Heft für An- und Abmeldung im Sekretariat evtl. für alle Klassen) und nur mit Zustimmung der Eltern verlassen.
  • Unfälle zur bzw. von der Schule, in der Schule oder im Sportunterricht müssen schnellstmöglich gemeldet werden.
  • Als Aufenthaltsort für die Schüler vor Unterrichtsbeginn steht der Konferenz- bzw. Versammlungsraum zur Verfügung.
  • Die Schüler verhalten sich in den Pausen diszipliniert und befolgen die Anweisung der aufsichtsführenden Lehrer bzw. der Schüleraufsicht.
  • In den Hofpausen verlassen die Schüler das Schulhaus und begeben sich auf den Schulhof. Die Klassenräume werden in dieser Zeit abgeschlossen.
  • Das Benutzen des Balkons im Obergeschoss ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten.
  • Sollte der Unterricht für einzelne Klassen nicht zur ersten Stunde beginnen, ist ein unbeaufsichtigter Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.
    Die Betroffenen finden sich erst zu Beginn der nächsten Pause auf dem Schulgelände ein. Individuelle Regelungen sind möglich.

3. Sauberkeit

  • Die Tafel wird vom Ordnungsdienst gereinigt.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Fenster geschlossen und die Stühle hochgestellt.
  • Nicht nur die Reinigungskräfte sind für die Sauberhaltung des Schulhauses bzw. des Schulgeländes verantwortlich, sondern auch alle Schüler und Lehrer. Wir vermeiden Müll.
  • Für Jacken und Schuhe stehen die Garderobe und Schließfächer zur Verfügung.
  • Die Toiletten sind kein Aufenthalts- oder Spielort. Sie werden sauber gehalten.

4. Handys und ähnliche Geräte

  • Vor dem Unterricht sind die Handys vollständig auszuschalten. (Stummschalten reicht nicht.) Am Ende des Schultages dürfen diese erst wieder eingeschaltet werden.
  • Für persönliche Sachen wie Handy, MP-3-Player, private Geldbeträge oder Wertsachen übernimmt die Schule bei Verlust oder Beschädigung keinerlei Haftung.
  • Bei Verstößen gegen die Anweisung, werden die Geräte eingezogen und müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  • Das heimliche Fotografieren bzw. Filmen von Personen ist ein Strafbestand nach § 201 des StGB und wird geahndet.   


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